Wichtige Information für alle Tafelkunden

Die Zahl der Personen, deren Einkommen nicht mehr für einen ausreichenden Lebensunterhalt genügt, steigt auch bei uns ständig an und damit auch die Warteliste für einen Ausweis, der zum Bezug von Tafelware berechtigt.

Um nach den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit zu handeln, haben wir eine vierzehntägige Ausgabe für unsere Kunden eingeführt und die Kunden in Gruppe A und Gruppe B eingeteilt. 
Die Abholung der Waren erfolgt in den einzelnen Gruppen über ein Farbpunktesystem. Die Ausgabezeiten hierfür finden Sie unter "Aktuelles".

Die Integrationskursteilnehmer bzw. Berufstätige, die dienstags an ihrem Ausgabetag zum Kurs bzw. in die Arbeit müssen, bringen bitte zusätzlich ihre Kurs- bzw. Arbeitsbestätigung mit den Terminen bzw. Arbeitszeiten als Nachweis mit. 
Sie können ab 7.15 Uhr Ware erhalten.

Für alle anderen Tafelkunden beginnt die Ausgabe am Dienstag nach Gruppen und Farbpunkten ab 8.00 Uhr.

Bitte kommen Sie zu Ihren Farbpunktezeiten, früheres Erscheinen bringt keinen Vorteil.

 

 

Woher bekomme ich einen Tafelausweis?

Das Angebot der Taufkirchener Tafel kann von jedem Taufkirchener Bürger sowie Bürgern der umliegenden Holzlandgemeinden in Anspruch genommen werden, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit, Sozialhilfe oder auch Wohngeld beziehen oder unter das Asylleistungsgesetz fallen. Gegen Vorlage des jeweiligen Amtsbescheides bei der Gemeindeverwaltung erhält man einen Berechtigungsausweis, der über einen bestimmten Zeitraum ausgestellt wird.

Dieser Tafelausweis wird zum Einkauf im Tafelladen benötigt.

Die Ausweise werden im Rathaus ausgestellt.

Kontakt:
Rathausplatz 1 - Bürgerbüro
84416 Taufkirchen (Vils)
Tel. 08084/37-0