Wichtige Information für alle Tafelkunden
Die Zahl der Personen, deren Einkommen nicht mehr für einen ausreichenden Lebensunterhalt genügt, steigt auch bei uns ständig an und damit auch die Warteliste für einen Ausweis, der zum Bezug von Tafelware berechtigt.
Um nach den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit zu handeln, wollen wir alle Bedürftigen aufnehmen, die zum Teil seit Monaten auf einen Tafelausweis warten. Wegen der zusätzlichen Zahl an Bezugsberechtigten werden wir die Ausweisinhaber in Gruppe A und Gruppe B aufteilen. Für beide Gruppen erfolgt abwechselnd alle zwei Wochen eine Warenausgabe. Damit wollen wir die Lebensmittel gerechter verteilen sowie lange Wartezeiten bei der Ausgabe vermeiden.
Es ergeben sich folgende Änderungen:
Alle Bürger, die ihre Bedürftigkeit bei der Gemeinde Taufkirchen (Vils) nachweisen können, erhalten dort einen Tafelausweis. Die Gemeinde setzt sich mit den wartenden Kunden für einen Termin in Verbindung.
- Die Tafelausweise werden auf zwei Gruppen A und B verteilt, die sich 14-tägig abwechseln. Diese Regelung startet am 09.05.2023 mit Gruppe A, am 16.5.2023 gefolgt von Gruppe B, usw.
Die Farbpunkte für die Anstellzeiten besitzen innerhalb der Gruppen weiterhin ihre Gültigkeit.
- Alle Kunden bringen bitte ihren gültigen Tafelausweis, 1 Euro und ihre Taschen mit.
- Die Integrationskursteilnehmer, die dienstags an ihrem Ausgabetag zum Kurs müssen, bringen bitte zusätzlich ihre Kursbestätigung mit den Terminen als Nachweis mit. Sie können ab 7.15 Uhr Ware erhalten.
- Für alle anderen Tafelkunden beginnt die Ausgabe am Dienstag nach Gruppen und Farbpunkten ab 8.00 Uhr.
Wir hoffen, dass damit allen Bezugsberechtigten geholfen werden kann und zählen auf solidarisches Verständnis der „alten“ Kundschaft, die erstmals ab 09.05.2023 „nur“ alle 14 Tage Ware von der Taufkirchener Tafel bekommt.
Woher bekomme ich einen Berechtigungsausweis?
Das Angebot der Taufkirchener Tafel kann von jedem Taufkirchener Bürger sowie Bürgern der umliegenden Holzlandgemeinden (Inning, Steinkirchen, Hohenpolding) in Anspruch genommen werden, der/die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder auch Wohngeld bezieht/en. Gegen Vorlage Ihres jeweiligen Amtsbescheides bei der Gemeindeverwaltung erhalten Sie einen Berechtigungsausweis, der über einen bestimmten Zeitraum ausgestellt wird.
Diesen Ausweis benötigen Sie zum Einkauf im Tafel-Laden.
Den Ausweis erhalten Sie derzeit im Rathaus:
Rathausplatz 1 - Bürgerbüro
84416 Taufkirchen (Vils)
Tel. 08084/37-0
www.taufkirchen.de/bildungsoziales/lebenslagen/tafel/
Wir wollen die Lebensmittel sozial gerecht verteilen und bitten um Verständnis dafür, dass unsere Teamleiter Ihnen ohne gültigen Ausweis keine Lebensmittel aushändigen dürfen. Achten Sie deshalb frühzeitig auf das Ablaufdatum und sorgen Sie für die rechtzeitige Vorlage Ihrer Unterlagen, damit der Ausweis verlängert oder ein neuer Ausweis ausgestellt werden kann.
Bitte beachten Sie außerdem die Gruppenkennzeichnung A oder B sowie den Farbpunkt (rot, blau, grün) auf Ihrem Ausweis. So erfahren Sie, wann für Sie die Ausgabe erfolgt und wann Sie sich am Tafelladen anstellen können, um die Wartezeit so gering wie möglich zu halten.