Wichtige Information für alle Tafelkunden

Die Zahl der Personen, deren Einkommen nicht mehr für einen ausreichenden Lebensunterhalt genügt, steigt auch bei uns ständig an und damit auch die Warteliste für einen Ausweis, der zum Bezug von Tafelware berechtigt.

Um nach den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit zu handeln, wollten wir alle Bedürftigen aufnehmen, die zum Teil seit Monaten auf einen Tafelausweis warten. Wegen der zusätzlichen Zahl an Bezugsberechtigten wurden die Ausweisinhaber in Gruppe A und Gruppe B aufgeteilt. Für beide Gruppen erfolgte abwechselnd alle zwei Wochen eine Warenausgabe (Übersicht der Änderungen siehe unten).

Diese Regelung brachte nur eine kurzfristige Entspannung, da wir dem Zustrom der Bedürftigen logistisch nicht gewachsen waren. Daher mussten wir bereits 4 Wochen nach der Neuregelung wieder eine Warteliste führen.

Übersicht der Änderungen:

  • Die Tafelausweise wurden auf zwei Gruppen A und B verteilt, die sich 14-tägig abwechseln. Diese Regelung startete am 09.05.2023 mit Gruppe A, am 16.5.2023 gefolgt von Gruppe B, usw.
  • Alle Kunden bringen bitte ihren gültigen Tafelausweis, 1 Euro und ihre Taschen mit.
  • Die Integrationskursteilnehmer, die dienstags an ihrem Ausgabetag zum Kurs müssen, bringen bitte zusätzlich ihre Kursbestätigung mit den Terminen als Nachweis mit. Sie können ab 7.15 Uhr Ware erhalten.
  • Für alle anderen Tafelkunden beginnt die Ausgabe am Dienstag nach Gruppen ab 8.00 Uhr.

Woher bekomme ich einen Berechtigungsausweis?

Das Angebot der Taufkirchener Tafel kann von jedem Taufkirchener Bürger sowie Bürgern der umliegenden Holzlandgemeinden (Inning, Steinkirchen, Hohenpolding) in Anspruch genommen werden, der/die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder auch Wohngeld bezieht/en. Gegen Vorlage Ihres jeweiligen Amtsbescheides bei der Gemeindeverwaltung erhalten Sie einen Berechtigungsausweis, der über einen bestimmten Zeitraum ausgestellt wird.

Diesen Ausweis benötigen Sie zum Einkauf im Tafel-Laden.

Den Ausweis erhalten Sie derzeit im Rathaus:
Rathausplatz 1 - Bürgerbüro
84416 Taufkirchen (Vils)
Tel. 08084/37-0
www.taufkirchen.de/bildungsoziales/lebenslagen/tafel/

Wir wollen die Lebensmittel sozial gerecht verteilen und bitten um Verständnis dafür, dass unsere Teamleiter Ihnen ohne gültigen Ausweis keine Lebensmittel aushändigen dürfen. Achten Sie deshalb frühzeitig auf das Ablaufdatum und sorgen Sie für die rechtzeitige Vorlage Ihrer Unterlagen, damit der Ausweis verlängert oder ein neuer Ausweis ausgestellt werden kann.

Bitte beachten Sie außerdem die Gruppenkennzeichnung A oder B auf Ihrem Ausweis. So erfahren Sie, wann für Sie die Ausgabe erfolgt.